WUPPERLUFT.DE Fragen und Antworten

Wupperluft - Exklusive Luftbilderstellung mit Live-Vorschau - FAQ

FAQ oder "Fragen und Antworten"

Hier werden allgemeine Fragen beantwortet.

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Fliegen Sie alleine? PDF Drucken E-Mail

Dies entscheidet der Auftrag. Luftbilder können von einem Piloten etstellt werden. Soll aber ein aussagekräftiges Video entstehen, so ist mindestens noch ein Kameramann erforderlich, der die Ausrichtung der Kamera, insbesondere bei schnellen Flugmanövern übernimmt. Hier bei sind meist Dirk Kadler von www.himmlischeaussichten.de und Wolf Schiebel von Flying-Egg-Pictures beteiligt. Auch stehen über diese Partner weotere Kopter und umfangreiches Equipment zur Verfügung.

 
Müssen Grundstückseigentümer Luftbildern zustimmen? PDF Drucken E-Mail

Nein. Grundstückseigentümer müssen kommerzielle Luftbildaufnahmen ihres Grundstückes akzeptieren, auch wenn sie nicht vorab zugestimmt haben. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag (05.10.09) veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 161 C 3130 / 09). Die Klage eines Hausbesitzers gegen einen Fotohändler wurde hierbei abgewiesen. Weder das Persönlichkeitsrecht noch das Recht am eigenen Bild werden durch solche Aufnahmen verletzt. Im konkreten Fall hatte ein Grundstückseigentümer Fotos an einem Verkaufsstand entdeckt, auf denen unter anderem sein Haus zu sehen war. Auf den Luftbildern waren lediglich die Straßennamen, aber keine Namen oder Adressen von Bewohnern angegeben. Der Verkäufer weigerte sich, die Fotos vom Verkauf zurückzuziehen. Das Gericht betonte, dass Alltagsbauten, die nicht aus der Masse hervorstechen, keinen Urheberrechtsschutz genießen.

 
Ist das eine Drohne? PDF Drucken E-Mail

Ja und nein:

Ja, es bestehen viele technische Parallelen zwischen unserem ferngesteuerten Fluggerät und einer Drohne.

Wir vermeiden jedoch den Begriff "Drohne", da dieser eher mit Militär oder Geheimdienst in Verbindung gebracht wird. Wir haben jedoch keinen Kontakt zu diesen Institutionen.

Begriffserklärung laut wikipedia.de: "Ein unbemanntes Luftfahrzeug, auch Drohne genannt, ist ein wiederverwendbares Flugobjekt, welches zur Überwachung, Erkundung, Aufklärung und mit Waffen bestückt in Kampfeinsätzen verwendet werden kann."
Gerade das erwähnte Bestücken mit Waffen und die Überwachung widerspricht unseren Vorstellungen vom Einsatz unserer Schwebeplattform.

Auch der Begriff "UAV" (Unmanned Aerial Vehicles) ist falsch, da diese erheblich größeren Flugobjekte meist autonom arbeiten. Ferngesteuerte Mehrrotorhubschrauber unter 25 Kilogramm Abfluggewicht fallen unter eigene Klasse der Mini-Aerial-Vehicles (MAV), Modelle unter 5 Kilogramm Abfluggewicht bilden die Klasse der Micro-Aerial-Vehicles. Letztere vollkommen unabhängig von ihrem Verwendungszweck für gewerbliche, wissenschaftliche oder private Zwecke.

Unsere Schwebeplattform lehnt sich an dem Prinzip des schon 1920 von Étienne Oehmichen entwickelten, erstem zuverlässigem Senkrechtstarters an.

 
Besteht eine Genehmigungspflicht für Luftbilder? PDF Drucken E-Mail

Nein! Für Luftbildaufnahmen galt in Deutschland bis 1990 eine Genehmigungspflicht. Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes entfällt diese Genehmigungspflicht. Jedoch dürfen nach § 109 g Abs. 2 des Strafgesetzbuches auch weiterhin keine sicherheitsgefährdeten Anlagen, zum Beispiel Bundeswehrstandorte und Kernkraftwerke, fotografiert werden.

Nach deutschem Recht ist es auch nicht zulässig, mittels Aufnahmen aus Flugzeugen oder Helikoptern in die geschützte Privatsphäre einer Person einzudringen. (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 373/02, - Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus)

 
Wo darf geflogen werden und wo nicht? PDF Drucken E-Mail

Es ist uns durch unsere Technik möglich, nahezu überall zu fliegen und Luftbilder und Luftvideos anzubieten. Ausnahmen bilden die Gebiete um Flughäfen und militärische Bereiche.

 
Wie hoch kann geflogen werden? PDF Drucken E-Mail

Für detailreiche Aufnahmen fliegen wir mit der Foto- und Video-Plattform zwischen 0 und 150 Metern über Grund. Für einen größeren Bilderfassungsbereich wählen wir den Motor-Gleitschirm, der zwischen 300 und 600 Metern über Grund agiert. Meist filmen oder fotografieren wir aus einer Höhe von 20 bis 70 Metern.